Wenn Patient*innen unzumutbar lange auf einen Therapieplatz bei Kassentherapeut*innen warten müssen, wird dies als ein Systemversagen gewertet.
Der § 13 (3) SGB V ermöglicht es Kassenpatienten, sich selbst Behandlungsalternativen zu suchen und die Übernahme der für diese Behandlung anfallenden Kosten vorab bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse zu beantragen.
Das orientierende Erstgespräch (50 Minuten) wird Ihnen von mir mit 65,58 Euro in Rechnung gestellt (nach GOP: 1,5facher Satz). Sie erhalten eine Rechnung.
Wenn Ihre gesetzliche Krankenversicherung die Therapie bewilligt, werden die Probatorik- und Therapiesitzungen von der Krankenkasse bezahlt und sind für Sie kostenfrei.
Bitte beachten Sie: Die Psychotherapie im Kostenerstattungsverfahren wird nicht von jeder gesetzlichen Krankenversicherung bewilligt.
Wenn Sie gesetzlich versichert sind, informieren Sie sich bitte vor der Vereinbarung eines Erstgesprächs mit mir bei Ihrer Krankenkasse über die Möglichkeiten und Voraussetzung einer Kostenerstattung.
Danach können Sie mich sehr gerne kontaktieren.
Kooperative Krankenkassen sind z. B.
Actimondo / AOK Bayern / AOK Sachsen-Anhalt / Bahn BKK / Bergische Krankenkasse / BIG direkt gesund - BKK 24 / BKK Bertelsmann / BKK Continentale / BKK Diakonie / BKK firmus /BKK Freudenberg / BKK Gildenmeister Seidensticker / BKK mobil oil / BKK novitas / BKK Provita / BKK PwC / BKK R+V / BKK VBU (heißt jetzt MKK) / BKK Viactiv / BMW BKK / Daimler BKK / Debeka BKK / Knappschaft / mhplus BKK / MKK (vormals BKK VBU) / Salus BKK / Siemens BKK (SBK) / TUI BKK / Viactiv / Vivida BKK
Informationen zum Ablauf eines Kostenerstattungsverfahrens finden Sie hier.
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