Kosten für Psychotherapie
Privat Versicherte / Beihilfe / Selbstzahler*innen
Die Behandlungskosten werden auf der Grundlage der GOP (Gebührenordnung für Psychotherapie) berechnet.
Die Bundespsychotherapeutenkammer, Bundesärztekammer, Beihilfeträger von Bund und Ländern (mit Ausnahme von Hamburg und Schleswig-Holstein) und der Verband der Privaten Krankenversicherung haben sich auf neue Abrechnungsempfehlungen zu psychotherapeutischen Leistungen für PKV-Versicherte und Beihilfeberechtigte verständigt, die zum 1. Juli 2024 in Kraft getreten sind.
Die Behandlungskosten können bei Privatversicherten und Beihilfeberechtigten direkt mit den Versicherungsträgern abgerechnet werden.
Ich empfehle Ihnen dennoch, bereits vor dem Erstgespräch bei Ihrem Versicherungsträger bzw. Ihrer Beihilfestelle nachzufragen, ob und in welchem Umfang die Kosten für psychotherapeutische Leistungen von diesen übernommen werden, denn für PKV-Versicherte gelten weiterhin die individuellen Tarife und noch nicht alle Versicherungsträger sind über die Neuerungen informiert.
Auch deckt nicht jede private Versicherung eine Psychotherapie bei psychologischen Psychotherapeuten ab; manche private Versicherungen zahlen Psychotherapie nur bei ärztlichen Psychotherapeuten.
Abrechnung nach GOP_ Auflistung relevanter Kosten
Versicherte der BAHN-BKK
Wenn ich einen freien Therapieplatz anbieten kann, ist der Beginn der Behandlung sofort möglich, denn ich habe einen Selektivvertrag mit der BAHN-BKK.
Bitte informieren Sie vor dem Erstgespräch Ihre Krankenkasse formlos über die beabsichtigte Therapie und bringen bitte zum Termin eine aktuelle Überweisung mit.