SCHRITT 1: Kontaktieren Sie die Terminservicestelle und vereinbaren Sie einen Termin für eine psychotherapeutische Sprechstunde.
SCHRITT 2: Kontaktieren Sie die Terminservicestelle erneut und vereinbaren Sie einen Probatorik-Termin.
Rufen Sie innerhalb von 2 Wochen nach der Sprechstunde erneut die TSS unter Tel.Nr. 116117 an oder vereinbaren Sie online mit Hilfe Ihres Dringlichkeits-/Überweisungscodes unter https://www.kvberlin.de/fuer-patienten/terminservice/kontaktformular-zur-terminvermittlung einen Termin für Probatorik- / "Kennenlerngespräche".
Bitte beachten Sie: Einige Krankenkassen wünschen, dass die Kontaktierung der Terminservicestelle nur telefonisch erfolgt. Bitte dokumentieren Sie immer Datum und Uhrzeit Ihrer Telefonate und erstellen Sie zur Sicherheit - wenn möglich - auch Screenshots Ihrer Anrufliste zum Nachweis der Kontaktversuche. Falls Ihnen kein Probatorik-Termin vermittelt werden kann: Unternehmen Sie bitte mehrere Versuche.
Sie finden auf meiner Website eine Auflistung kulanter Krankenkassen.
- Wenn ja: Nehmen Sie dort die Probatorik wahr (und erhalten dort danach einen Therapieplatz).
- Wenn nein: Dokumentieren Sie „Probatorik, aber kein Therapieplatz" im Absagenprotokoll.
SCHRITT 3: Kontaktieren Sie Kassentherapeut*innen.
Anmerkung: Einige Krankenkassen fordern, dass die Kontaktaufnahme zu Therapeut*innen mit Kassensitz nur telefonisch (also nicht per E-Mail) erfolgt. Bitte dokumentieren Sie immer Datum, Uhrzeit und Namen der Gesprächspartner*innen und machen Sie sich bestenfalls mit dem Handy einen Screenshot Ihrer Anrufliste.
Sie finden auf meiner Website eine Auflistung kulanter Krankenkassen.
SCHRITT 4: Nehmen Sie Kontakt zu Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung auf.
Um "Systemversagen" nachzuweisen, ist es neben den gescheiterten SCHRITTEN 1 bis 3 bei der Therapieplatzsuche ebenso wichtig, dass bereits parallel zu SCHRITT 1 bis 3 Ihre gesetzliche Krankenversicherung (GKV) eine Chance hatte, Sie bei Ihrer Suche zu unterstützen. Wenden Sie sich deshalb an Ihre GKV. Berichten Sie von Ihrer erfolglosen Therapieplatzsuche und erfragen Sie, was Ihre GKV benötigt, damit diese Kostenerstattung in Betracht ziehen kann (und lassen Sie sich dies am besten schriftlich geben).
SCHRITT 5: Termin bei Ihrem Arzt / Ihrer Ärztin (am besten Psychiater*in)
Neben den Schritten 1 bis 4 ("Systemversagen" nachzuweisen) ist es wichtig, einen Konsiliarbericht und eine Dringlichkeitsbescheinigung von Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin (besser Psychiater*in, wenn vorhanden) einzuholen.
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