Privat Versicherte / Beihilfe / Selbstzahler*innen
Die Behandlungskosten werden auf der Grundlage der GOP (Gebührenordnung für Psychotherapie) berechnet.
Die Bundespsychotherapeutenkammer, Bundesärztekammer, Beihilfeträger von Bund und Ländern (mit Ausnahme von Hamburg und Schleswig-Holstein) und der Verband der Privaten Krankenversicherung haben sich auf neue Abrechnungsempfehlungen zu psychotherapeutischen Leistungen für PKV-Versicherte und Beihilfeberechtigte verständigt, die zum 1. Juli 2024 in Kraft getreten sind.
Die Behandlungskosten können bei Privatversicherten und Beihilfeberechtigten direkt mit den Versicherungsträgern abgerechnet werden.
Ich empfehle Ihnen dennoch, bereits vor dem Erstgespräch bei Ihrem Versicherungsträger bzw. Ihrer Beihilfestelle nachzufragen, ob und in welchem Umfang die Kosten für psychotherapeutische Leistungen von diesen übernommen werden, denn für PKV-Versicherte gelten weiterhin die individuellen Tarife und noch nicht alle Versicherungsträger sind über die Neuerungen informiert.
Auch deckt nicht jede private Versicherung eine Psychotherapie bei psychologischen Psychotherapeuten ab; manche private Versicherungen zahlen Psychotherapie nur bei ärztlichen Psychotherapeuten.
Abrechnung nach GOP_ Auflistung relevanter Kosten
Gesetzliche Krankenversicherung
Ich habe eine Privatpraxis, deshalb können bei gesetzlich Versicherten Behandlungshonorare nur im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens abgerechnet werden.
Versicherte der BAHN-BKK können jedoch sofort mit der Behandlung beginnen, denn ich habe einen Selektivvertrag mit der BAHN-BKK. Vor Therapiebeginn müssen Sie jedoch Ihre Krankenkasse formlos um eine Zusage bitten. Bringen Sie bitte einen aktuellen Überweisungsschein für Psychotherapie von Ihrer Ärztin / Ihrem Arzt mit.
Versicherte anderer gesetzlichen Krankenkassen:
Bitte beachten Sie: Die Psychotherapie im Kostenerstattungsverfahren wird nicht von jeder gesetzlichen Krankenversicherung bewilligt.
Wenn Sie gesetzlich versichert sind, informieren Sie sich bitte vor der Vereinbarung eines Erstgesprächs mit mir bei Ihrer Krankenkasse über die Möglichkeiten und Voraussetzung einer Kostenerstattung.
Danach freue ich mich sehr über Ihre Kontaktaufnahme.
Das orientierende Erstgespräch (50 Minuten) wird Ihnen von mir mit 65,58 Euro in Rechnung gestellt (nach GOP: 1,5facher Satz). Sie erhalten eine Rechnung.
Wenn Ihre gesetzliche Krankenversicherung die Therapie bewilligt, werden die Probatorik- und Therapiesitzungen von der Krankenkasse bezahlt und sind für Sie kostenfrei.
Im Kostenerstattungsverfahren beantragen wir vor der Therapie bei Ihrer Krankenkasse die Erstattung der für Sie entstehenden Kosten für eine Psychotherapie bei mir. Die Beantragung würden wir in einem Erstgespräch klären. Sie erhalten von mir dazu einen Ablaufplan des Antragsverfahrens mit allen notwendigen Schritten in zeitlicher Reihenfolge sowie die betreffenden Formulare. Ich berate Sie dazu umfassend und helfe Ihnen bei den weiteren Schritten.
Zusätzliche Informationen finden Sie hier.
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen
Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.